Einlass ins Brauhaus Ernst August

Im Brauhaus ist jeder Gast herzlich willkommen

An 365 Tagen im Jahr bewirten wir Gäste aus allen Teilen der Erde.
Wir verstehen uns als Botschafter typisch hanöverscher Gastlichkeit. 

Es ist unser täglicher Anspruch jedem Einzelnen einen angenehmen und genüsslichen Aufenthalt zu bieten, und zwar unabhängig von:

• Nationalität und Hautfarben (allein unsere Mitarbeiter stammen aus 13 verschiedenen Nationen)

• Geschlechtern

• der Religion

• einer Behinderung

• des Alters oder,

• der sexuellen Identität.

Das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Gäste haben für uns oberste Priorität. Daher müssen auch wir in seltenen Fällen von unserem Hausrecht Gebrauch machen. In folgenden Fällen behalten wir uns vor, einzelnen Personen oder Gruppen den Einlass zu verwehren oder des Hauses zu verweisen:

• ungepflegtes Erscheinungsbild (saubere, typgerechte und dem Anlass angemessene Kleidung / ordentliche, feste Schuhe)

• Äußere Verwahrlosung (Reinlichkeit)

• Aggressives, beleidigendes Auftreten

• lautes, störendes oder belästigendes Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Servicepersonal

• Personen, die bereits des Hauses verwiesen wurden

• Mitführen von Getränken und Speisen

• Alkoholisierten oder stark angetrunkenen Personen

• Mitführen von Waffen

• Mitführen von Drogen

• Erkennbar unter Drogeneinfluss stehende Personen

• Überfüllung der Räumlichkeit

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