Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Brauhaus Ernst August GmbH & Co. KG, Schmiedestraße 13, 30159 Hannover-Altstadt

1. Abschluss eines Vertrages

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens des Auftragnehmers, der Brauhaus Ernst August GmbH & Co. KG – im Folgenden Auftragnehmer genannt – vorliegt. Die Reservierung von Tischen, Räumen und Veranstaltungsflächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung des Brauhaus Ernst August.

2. Leistungen; Preise

Alle in Speisenkarten angegebenen Preise für Leistungen im Brauhaus Ernst August sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Reservierungen ohne einheitliche Menufolge und falls nicht anders vereinbart, gehen wir von einem MIndestumsatz von 30,-€ für Speisen und Getränke pro Person aus. Falls nicht anders vereinbart, benötigt der Auftragnehmer spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Erfolgt diese Mitteilung nicht, geht das Brauhaus Ernst August von der ursprünglich bestätigten Personenzahl aus. Danach berechnen wir mit einem Kulanzabzug 80% des gebuchten Auftrags. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 2 Monate, so behält sich das Brauhaus Ernst August das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

3. Stornierungsfristen; Rücktritt

Kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 6 Wochen vor der Veranstaltung/Reservierung. – 50% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl bei Stornierung 3 Wochen im Voraus, – 75% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl bei Stornierung 2 Wochen im Voraus. Bei einer späteren Stornierung, berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 80% des gebuchten Auftrags bzw. des Mindestumsatzes.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 8% Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc.. Für die Reservierung kann eine Vorrauszahlung in Höhe von 30% des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.

5. Haftung

Die Vertragspartner des Brauhaus Ernst August bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Brauhaus Ernst August in vollem Umfang für durch sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter/Auftraggeber, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Brauhaus Ernst August kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räumlichkeiten berechtigt das Brauhaus Ernst August zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit das Brauhaus Ernst August für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Brauhaus Ernst August von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Brauhaus Ernst August abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Für Beschädigung und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar vom Brauhaus Ernst August im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Reservierungen haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

6. Besondere Hinweise

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände nur mit Zustimmung vom Brauhaus Ernst August angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Sollten Störungen oder defekte an dem vom Brauhaus Ernst August zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Auftragnehmer, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Brauhaus Ernst August nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen. Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke Brauhaus Ernst August; Typisch Hanöversch für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Brauhaus Ernst August gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf das Brauhaus Ernst August über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung vom Brauhaus Ernst August. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Auftragnehmers und werden dadurch wesentliche Interessen vom Brauhaus Ernst August beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung).Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat das Brauhaus Ernst August begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Brauhaus Ernst August braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme. Das Brauhaus Ernst August behält sich vor, unangemessen Gekleideten sowie stark alkoholisierten Personen den Einlass zu verweigern. Gleiches gilt für unangemessenes Verhalten und stark auffälligen Umgang. Ebenso behält sich der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt das Hausrecht vor.

7. Allgemeines

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hannover.
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