Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände nur mit Zustimmung vom Brauhaus Ernst August angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Sollten Störungen oder defekte an dem vom Brauhaus Ernst August zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Auftragnehmer, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Brauhaus Ernst August nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen. Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke Brauhaus Ernst August; Typisch Hanöversch für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Brauhaus Ernst August gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf das Brauhaus Ernst August über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung vom Brauhaus Ernst August. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Auftragnehmers und werden dadurch wesentliche Interessen vom Brauhaus Ernst August beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung).Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat das Brauhaus Ernst August begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Brauhaus Ernst August braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme. Das Brauhaus Ernst August behält sich vor, unangemessen Gekleideten sowie stark alkoholisierten Personen den Einlass zu verweigern. Gleiches gilt für unangemessenes Verhalten und stark auffälligen Umgang. Ebenso behält sich der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt das Hausrecht vor.
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hannover.